AGB
Allgemeine Nutzungsbedingungen
§ 1 Vertragsgegenstand
(1) Diese Bedingungen regeln den Zugriff und die Nutzung sowohl der auf der Internetpräsenz der GEWOBA Nord eG als auch der dazugehörigen mobilen Applikation („App“) angebotenen Informationen und Materialien.
Die GEWOBA Nord eG stellt ihren Mitgliedern im Internet unter www.gewoba-nord.de ein Online-Mitgliederportal bzw. eine entsprechende mobile Anwendung über die sog. App-Stores (beides im Folgenden „Mitgliederportal“) kostenfrei zur Verfügung.
Hierüber können, sofern nicht abweichendes vereinbart wird, Mitglieder Vertragsangelegenheiten online abwickeln, Informationen rund um ihr Vertragsverhältnis abrufen und mit der GEWOBA Nord eG in Kontakt treten. Abweichende Vereinbarungen können insbesondere aufgrund der Sonderbedingungen für die Nutzung der elektronischen Kommunikation getroffen werden.
Die Funktionalität des Mitgliederportals kann sich jederzeit durch Weiterentwicklung oder Bedarfsanpassung verändern.
(2) Anbieter des Mitgliederportals ist:
GEWOBA Nord eG
Moltkestr. 32
24837 Schleswig
vertreten durch die Vorstände: Steffan Liebscher und Dietmar Jonscher
(3) Das Mitglied erklärt mit seiner Registrierung, dass er das Mitgliederportal nutzen möchte und diese Nutzungsbedingungen des Mitgliederportals und die gesonderte Datenschutzerklärung anerkennt. Diese Bedingungen regeln ausschließlich das Verhältnis zwischen der GEWOBA Nord eG und dem Mitglied in Bezug auf das Mitgliederportal. Ein Vertrag zwischen dem Mitglied und dem technischen Dienstleister (Aareon AG), der das Portal zur Verfügung stellt, kommt nicht zustande.
(4) Das Mitgliederportal ist, sofern nichts Abweichendes vereinbart wird, ein freibleibendes Angebot der GEWOBA Nord eG. Der GEWOBA Nord eG bleibt es vorbehalten, den Betrieb des Mitgliederportals jederzeit ohne Angabe von Gründen ganz oder teilweise, vorübergehend oder endgültig einzustellen.
§ 2 Registrierung und Pflichten des Kunden
(1) Die Nutzung des Mitgliederportals bedarf einer vorherigen Registrierung des Mitglieds, die online über das Mitgliederportal vorgenommen werden kann. Das Mitglied kann sich unter Angabe seiner persönlichen Zugangsnummer, einer gültigen E-Mail-Adresse als Benutzername und eines selbst generierten Passworts online registrieren. Die persönliche Zugangsnummer wird dem Mitglied von der GEWOBA Nord eG auf Anfrage und nach Prüfung der Unterlagen zur Verfügung gestellt. Etwaige Eingabefehler während der Registrierung kann der Kunde bei der abschließenden Bestätigung erkennen und mit Hilfe der Lösch- und Änderungsfunktion vor Absendung des Registrierungsantrages korrigieren.
(2) Nach der Eingabe der persönlichen Daten des Mitglieds in das entsprechende Anmeldeformular erhält das Mitglied eine E-Mail mit einem Aktivierungslink an die angegebene E-Mail-Adresse. Nach Betätigung des Aktivierungslinks ist das Mitglied für das Portal registriert und kann sich mit seinem Benutzernamen und Passwort auf dem Mitgliederportal anmelden. Damit ist auch der Vertrag über die Nutzung des Mitgliederportals zustande gekommen.
(3) Das Mitglied ist verpflichtet, seinen Benutzernamen und das Passwort vor dem Zugriff durch unberechtigte Dritte geschützt aufzubewahren und diese Angaben nicht an Dritte weiterzugeben. Insbesondere hat das Mitglied die GEWOBA Nord eG unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzten, wenn es vermutet, dass unberechtigte Dritte von seinem Passwort Kenntnis erlangt haben.
(4) Das Mitglied kann sein Passwort jederzeit ändern und ist verpflichtet, von dieser Möglichkeit in regelmäßigen Abständen (mindestens alle 3 Monate) Gebrauch zu machen. Das Mitglied hat sein Passwort unverzüglich zu ändern, wenn er den Verdacht hat, dass eine unbefugte Person in den Besitz von Benutzernamen und Passwort gekommen ist. Durch die Änderung des Passwortes wird das bisherige Passwort ungültig. Aus Sicherheitsgründen muss das Passwort die folgenden Anforderungen erfüllen:
Das Passwort muss eine Länge von mindestens 8 Stellen haben, muss aus Groß- und Kleinbuchstaben, sowie Zahlen und mindestens einem Sonderzeichen bestehen.
(5) Das Mitglied ist verpflichtet, Änderungen über seine persönlichen Angaben (Telefonnummer, E-Mail-Adresse) unverzüglich im Mitgliederportal zu aktualisieren.
(6) Die Allgemeinen Nutzungsbedingungen, die Sonderbedingungen zur Nutzung der elektronischen Kommunikation, die gesonderte Datenschutzerklärung, Vertragsbedingungen etc. können jederzeit über das Mitgliederportal angefordert und dort auch zur Verfügung gestellt werden.
§ 3 Verfügbarkeit des Mitgliederportals und Willenserklärungen
(1) Aus technischen Gründen kann es vorkommen, dass das Mitgliederportal zeitlich und/oder inhaltlich nur eingeschränkt oder gar nicht genutzt werden kann. Dies gilt insbesondere bei Wartungsarbeiten oder wenn Störungen (auch außerhalb des Einflusses der GEWOBA Nord eG) vorliegen.
(2) Eine jederzeitige Verfügbarkeit des für das Mitglied kostenfreien Mitgliederportals und/oder der darin hinterlegten Informationen kann nicht gewährleistet werden. Eine diesbezügliche Haftung der GEWOBA Nord eG wird hiermit ausdrücklich ausgeschlossen. Das Mitglied ist gehalten, wichtige Informationen, die es im Rahmen des Mitgliederportals hinterlegt oder gespeichert hat, auch anderweitig zu sichern, da die ständige Abrufbarkeit dieser Informationen über das Mitgliederportal nicht gewährleistet werden kann. Das Gleiche gilt auch für etwaige Unterlagen, die von Seiten der GEWOBA Nord eG über das Mitgliederportal dem jeweiligen Mitglied zur Verfügung gestellt werden.
(3) Das Mitglied wird darauf hingewiesen, dass die an bestimmte Erklärungen gestellte Schriftformerfordernisse einzuhalten sind, so dass nicht alle Informationen oder Erklärungen über das Mitgliederportal erfolgen können, z.B. Kündigung eines Vertrags.
§ 4 Laufzeit, Kündigung und Sperrung
(1) Nach Registrierung im Mitgliederportal läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Seiten jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist und Angabe von Gründen gekündigt werden.
(2) Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ist die GEWOBA Nord eG berechtigt, den Zugang für ein Mitglied vorübergehend oder dauerhaft fristlos zu sperren. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn das Mitglied oder ein unbefugter Dritter das Mitgliederportal missbräuchlich nutzen oder wenn das Mitglied nachhaltig gegen Vorschriften der vorliegenden Nutzungsbedingungen, Vertragsbedingungen, Satzung und/ oder Sonderbedingungen verstößt.
(3) Eine missbräuchliche Nutzung im Sinne des vorstehenden Absatzes liegt insbesondere vor, wenn Informationen mit rechts- oder sittenwidrigen Inhalten übermittelt oder ins Internet eingestellt werden und/oder auf solche Informationen hingewiesen wird; dazu zählen vor allem Informationen, die im Sinne der §§ 130, 130a und 131 StGB der Volksverhetzung dienen, zu Straftaten anleiten oder Gewalt verherrlichen oder verharmlosen, sexuell anstößig sind, im Sinne des § 184 StGB pornografisch sind, geeignet sind, Kinder oder Jugendliche sittlich schwer zu gefährden oder in ihrem Wohl zu beeinträchtigen oder das Ansehen Dritter schädigen können. Darüber hinaus sind die Urheber- und Marken-, Patent-, Namens- und Kennzeichen-rechte sowie sonstigen gewerblichen Schutzrechte und Persönlichkeitsrechte Dritter zu beachten. Eine missbräuchliche Nutzung liegt auch vor, soweit die Zugangsdaten in schädigender Absicht an Dritte weitergegeben werden.
§ 5 Freistellungsanspruch
Der Nutzer stellt die GEWOBA Nord eG für den Fall der Inanspruchnahme wegen vermeintlicher oder tatsächlicher Rechtsverletzung und/oder Verletzung von Rechten Dritter durch von dem Nutzer im Zusammenhang mit der Nutzung des Portals vorgenommenen Handlungen von sämtlichen sich daraus ergebenen Ansprüchen Dritter frei. Darüber hinaus verpflichtet sich der Nutzer, alle Kosten zu ersetzen, die dem Betreiber durch die Inanspruchnahme durch Dritte entstehen. Zu den erstattungsfähigen Kosten zählen auch die Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung.
§ 6 Haftungsbeschränkung
(1) Die im Mitgliederportal abrufbaren allgemeinen Informationen sind für das Mitglied, sofern nichts Abweichendes vereinbart wird, lediglich rein informatorisch. Für die Richtigkeit der allgemeinen Informationen übernimmt die GEWOBA Nord eG insoweit keine Haftung.
(2) Die GEWOBA Nord eG haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, sofern diese auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit oder die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten der GEWOBA Nord eG zurückzuführen sind. Im Falle einfacher Fahrlässigkeit haftet die GEWOBA Nord eG jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Die GEWOBA Nord eG haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenfalls unberührt.
(3) Die GEWOBA Nord eG gewährleistet nicht die unterbrechungsfreie und jederzeitige Verfügbarkeit der Website sowie die Freiheit von schädlichen Dateien (Viren, Trojaner etc.).
(4) Eine Haftung der GEWOBA Nord eG für Schäden, die durch den Missbrauch des Passwortes und durch fehlerhafte Eingabe im Mitgliederportal verursacht werden, ist ausgeschlossen. Das Mitglied hat alle von ihm eingegebenen Daten auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen und trägt daher die Verantwortung für die von ihm eingegebenen Daten.
§ 7 Datenschutz
(1) Alle im Mitgliederportal hinterlegten und/oder entstehenden personenbezogenen Daten werden im Rahmen der jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften für den Schutz personenbezogener Daten nur erhoben, verarbeitet und genutzt, soweit dies zur Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung oder Änderung eines sich anbahnenden oder eines bestehenden Vertrages zwischen dem Mitglied und der GEWOBA Nord eG erforderlich ist.
(2) Bei Vorliegen einer gesonderten Einwilligung des Kunden können personenbezogene Daten des Mitglieds darüber hinaus auch genutzt werden, um ihn über Neuigkeiten, Wohnungsangebote und andere Aktionen der GEWOBA Nord eG zu informieren.
(3) Das Mitglied wird bei der Registrierung bzw. bei Eingehung einer Geschäftsbeziehung über Art, Umfang und Zweck der Erhebung, Verarbeitung, Nutzung und Übermittlung personenbezogener Daten in einer gesonderten Datenschutzerklärung unterrichtet.
§ 8 Änderung dieser Nutzungsbedingungen
(1) Neben diesen Nutzungsbedingungen des Mitgliederportals der GEWOBA Nord eG gelten die jeweils gültigen Vertrags- und Geschäftsbedingungen anderer Rechtsgeschäfte uneingeschränkt weiter. Die Bestimmungen des Mietvertrages zwischen dem Mitglied und der GEWOBA Nord eG sowie anderer Verträge zwischen den Vertragsparteien bleiben von den vorliegenden Nutzungsbedingungen unberührt.
(2) Die GEWOBA Nord eG ist berechtigt, diese Nutzungsbedingungen anzupassen, soweit die Anpassung für das Mitglied zumutbar ist. Das Mitglied wird über eine Anpassung im Zusammenhang mit der Anmeldung zum Mitgliederportal spätestens 2 Monate vor Wirksamwerden der Änderung in Textform informiert. Änderungen der Nutzungsbedingungen gelten als genehmigt, wenn das Mitglied nicht in Textform Widerspruch erhebt. Darauf ist das Mitglied gesondert hinzuweisen. Der Widerspruch des Mitglieds muss der GEWOBA Nord eG vor dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen in Textform zugegangen sein.
§ 9 Marken und Logos
Die im online Portal verwendeten Marken und Logos sind geschützt. Es ist nicht gestattet, diese Marken oder Logos ohne vorherige Zustimmung der Nord eG zu nutzen.
§ 10 Cookies
Auf einigen unserer Seiten verwenden wir Cookies, um die Nutzung unseres Portals zu erleichtern. Dabei handelt es sich um kleine Textdateien, die nur für die Dauer Ihres Logins unseres Portals auf Ihrer Festplatte hinterlegt und abhängig von der Einstellung Ihres Browserprogramms beim Beenden des Browsers wieder gelöscht werden. Viele Cookies enthalten eine sogenannte Cookie-ID. Eine Cookie-ID ist eine eindeutige Kennung des Cookies. Sie besteht aus einer Zeichenfolge, durch welche Internetseiten und Server dem konkreten Internetbrowser zugeordnet werden können, in dem das Cookie gespeichert wurde. Dies ermöglicht es den besuchten Internetseiten und Servern, den individuellen Browser der betroffenen Person von anderen Internetbrowsern, die andere Cookies enthalten zu unterscheiden. Ein bestimmter Internetbrowser kann über die eindeutige Cookie-ID wiedererkannt und identifiziert werden. Die meisten Browser sind so eingestellt, dass sie Cookies automatisch akzeptieren. Das Speichern von Cookies kann jedoch deaktiviert oder der Browser so eingestellt werden, dass er auf die Sendung von Cookies hinweist. Dann könnte es jedoch passieren, dass bestimmte Features auf der Seite nicht mehr oder nur noch eingeschränkt funktionieren. Weitere Informationen zum Datenschutz finden sich in der diesen Nutzungsbedingungen beigefügten Datenschutzhinweisen.
§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Zwingende verbraucherrechtliche Bestimmungen des Staates, in dem das Mitglied seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt. Die für den Vertragsabschluss zur Verfügung stehende Sprache ist ausschließlich Deutsch.
(2) Soweit das Mitglied bei Abschluss des Vertrages seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hatte und entweder zum Zeitpunkt der Klageerhebung verlegt haben oder Ihr Aufenthaltsort zu diesem Zeitpunkt unbekannt ist, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten der Sitz der GEWOBA Nord eG.
(3) Sofern eine Bestimmung dieser Allgemeinen Nutzungsbedingungen unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.
Stand: Mai 2021
Sonderbedingungen für die Nutzung der elektronischen Kommunikation
§ 1 Vertragsgegenstand
(1) Die GEWOBA Nord eG bietet ihren Mitgliedern und Nutzern des Mitgliederportals unter www.gewoba-nord.de bzw. der entsprechenden mobilen Anwendung an, sämtliche Kommunikation von Seiten der GEWOBA Nord eG an das Mitglied über das Mitgliederportal im Internet in digitaler Form zu führen.
Die GEWOBA Nord eG stellt ihren Mitgliedern im Rahmen der Sonderbedingungen für die Nutzung der elektronischen Kommunikation neben den grundlegenden Funktionen des Mitgliederportals im Sinne der allgemeinen Nutzungsbedingungen des Mitgliederportals unter anderem auch
- Verträge
- Betriebs- und Heizkostenabrechnungen
- Steuerbescheinigungen und
- Kontoauszüge (i. S. d. Sparordnung der GEWOBA Nord eG)
in digitaler Form zur Verfügung. Die vorstehende Auswahl der bereitzustellenden Informationen und Dokumente ist nicht abschließend und kann jederzeit erweitert oder verringert werden. Die GEWOBA Nord eG informiert die Mitglieder rechtzeitig über etwaige Änderungen.
Die über das Mitgliederportal digital bereitgestellten Dokumente und Unterlagen betreffen gemäß der vorliegenden Sonderbedingungen für die Nutzung der elektronischen Kommunikation sämtliche zwischen dem Mitglied und der GEWOBA Nord eG bestehenden Geschäftsbeziehungen.
(2) Anbieter des Mitgliederportals ist:
GEWOBA Nord eG
Moltkestr. 32
24837 Schleswig
vertreten durch die Vorstände: Steffan Liebscher und Dietmar Jonscher
Diese Sonderbedingungen regeln ausschließlich das Verhältnis zwischen der GEWOBA Nord eG und dem Mitglied in Bezug auf die Kommunikation über das Mitgliederportal. Durch die Zustimmung zur Nutzung der elektronischen Kommunikation kommt ein Vertrag zwischen dem Mitglied und dem technischen Dienstleister (Aareon AG), der das Portal zur Verfügung stellt, nicht zustande.
(3) Der GEWOBA Nord eG bleibt es vorbehalten, den Betrieb des Mitgliederportals jederzeit ohne Angabe von Gründen ganz oder teilweise, vorübergehend oder endgültig einzustellen.
§ 2 Registrierung und Pflichten des Mitglieds
(1) Für die Nutzung der elektronischen Kommunikation im Sinne dieser Sonderbedingungen ist die vorherige Registrierung des Mitglieds in dem Mitgliederportal entsprechend den Allgemeinen Nutzungsbedingungen zwingend erforderlich. Eine Nutzung der elektronischen Kommunikation ohne Registrierung im Mitgliederportal ist ausgeschlossen.
(2) Die Registrierung des Mitglieds in dem Mitgliederportal richtet sich nach den allgemeinen Nutzungsbedingungen.
(3) Erfolgt trotz der Zustimmung des Mitglieds zu den Sonderbedingungen zur Nutzung der elektronischen Kommunikation eine Registrierung des Mitglieds nicht innerhalb einer Frist von 6 Wochen nach Zugang der unterzeichneten Erklärung bei der GEWOBA Nord eG, so ist die GEWOBA Nord eG ungeachtet der Zustimmung zu diesen Sonderbedingungen berechtigt, auch weiterhin sämtliche Unterlagen und Informationen auf postalischem Weg an das Mitglied zu versenden.
(4) Die Allgemeinen Nutzungsbedingungen, die Sonderbedingungen zur Nutzung der elektronischen Kommunikation, die gesonderte Datenschutzerklärung, sonstige Vertragsbedingungen etc. können jederzeit über das Mitgliederportal angefordert und dort auch zur Verfügung gestellt werden.
§ 3 Verfügbarkeit des Mitgliederportals und Willenserklärungen
(1) Aus technischen Gründen kann es vorkommen, dass das Mitgliederportal zeitlich und/oder inhaltlich nur eingeschränkt oder gar nicht genutzt werden kann. Dies gilt insbesondere bei Wartungsarbeiten oder wenn Störungen (auch außerhalb des Einflusses der GEWOBA Nord eG) vorliegen.
(2) Eine jederzeitige Verfügbarkeit des für das Mitglied grds. kostenfreien Mitgliederportals und/oder der darin hinterlegten Informationen wird auch im Rahmen der Sonderbedingungen für die Nutzung der elektronischen Kommunikation nicht gewährleistet. Eine diesbezügliche Haftung der GEWOBA Nord eG wird hiermit ausdrücklich ausgeschlossen.
Das Mitglied ist gehalten, wichtige Informationen, die es im Rahmen des Mitgliederportals hinterlegt oder gespeichert hat, auch anderweitig zu sichern, da die ständige Abrufbarkeit dieser Informationen über das Mitgliederportal nicht gewährleistet werden kann. Das Gleiche gilt auch für etwaige Unterlagen, die von Seiten der GEWOBA Nord eG über das Mitgliederportal dem jeweiligen Mitglied zur Verfügung gestellt werden.
(3) Das Mitglied wird darauf hingewiesen, dass die an bestimmte Erklärungen gestellte Schriftformerfordernisse einzuhalten sind, so dass nicht alle Informationen oder Erklärungen über das Mitgliederportal erfolgen können, z.B. Kündigung eines Vertrags.
§ 4 Bereitstellung von Informationen / Verzicht auf papierhafte Postzustellung
(1) Mit seiner Zustimmung zu den Sonderbedingungen zur Nutzung der elektronischen Kommunikation über das Mitgliederportal verzichtet das Mitglied ausdrücklich auf den postalischen Versand der von Seiten der GEWOBA Nord eG bereitgestellten Unterlagen, einschließlich der in § 2 dieser Sonderbedingungen exemplarisch aufgezählten Unterlagen, wie Kontoauszüge und Steuerbescheinigungen i. S. d. Sparordnung. Dieser Verzicht auf den postalischen Versand erfasst sämtliche zwischen dem Mitglied und der GEWOBA Nord eG bestehenden Geschäftsbeziehungen. Sämtliche Unterlagen werden in diesem Fall, sofern nichts abweichendes vereinbart wurde, ausschließlich in digitaler Form über das Mitgliederportal zur Verfügung gestellt.
(2) Das Mitglied wird nach Zustimmung zu den Sonderbedingungen zur Nutzung der elektronischen Kommunikation über die Bereitstellung neuer Unterlagen im Mitgliederportal mit gesonderter E-Mail informiert. Die Info-E-Mail der GEWOBA Nord eG wird an die bei der Erstregistrierung zum Mitgliederportal der GEWOBA Nord eG hinterlegte E-Mail-Adresse des jeweiligen Mitglieds verschickt. Auf die Pflicht des Mitglieds, seine Daten gem. § 2 Abs. 5 der allgemeinen Nutzungsbedingungen des Mitgliederportals ggf. zu aktualisieren wird an dieser Stelle verwiesen.
(3) Ungeachtet der vorstehenden Regelungen ist die GEWOBA Nord eG auch weiterhin berechtigt, die hinterlegten Informationen bzw. Unterlagen postalisch oder auf einem anderen Weg zuzustellen, wenn dies gesetzliche Vorgabe erforderlich machen oder es aufgrund anderer Umstände zweckmäßig erscheint. Hierzu zählt beispielsweise eine vorübergehende Störung des Mitgliederportals.
(4) Sollte ein bereitgestelltes Dokument nicht innerhalb von 30 Tagen nach Bereitstellung und entsprechender Benachrichtigung des Mitglieds per E-Mail gem. § 4 Abs. 2 der vorliegenden Sonderbedingungen von dem Mitglied in dem Mitgliederportal zur Kenntnis genommen werden, so wird dieses Dokument ggf. kostenpflichtig, gemäß § 9 der vorliegenden Sonderbedingungen an das Mitglied auf postalischen Weg versandt. Auf die entsprechenden Mitwirkungspflichten i. S. d. § 5 der vorliegenden Sonderbedingungen wird verwiesen.
§ 5 Mitwirkungspflichten
(1) Abweichend von den allgemeinen Nutzungsbedingungen ist das Mitglied im Rahmen der Sonderbedingungen zur Nutzung der elektronischen Kommunikation verpflichtet, sich in regelmäßigen Abständen in dem Mitgliederportal einzuloggen und etwaige Unterlagen einzusehen bzw. abzurufen.
(2) Das Mitglied ist verpflichtet, im Mitgliederportal bereitgestellte Dokumente innerhalb von 30 Tagen nach Bereitstellung im Mitgliederportal zur Kenntnis zu nehmen. Nach Ablauf dieser Frist tritt die Regelung des § 4 Abs. 4 dieser Bedingungen in Kraft. Der tatsächlichen Kenntnisnahme steht die von dem Mitglied erfolgte Markierung eines Dokuments als „gelesen“ gleich.
(3) Neue Dokumente, die von der GEWOBA Nord eG in das Mitgliederportal eingestellt werden, sind von dem einzelnen Mitglied grds. unverzüglich auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu kontrollieren. Beanstandungen von Seiten des Mitglieds sind der GEWOBA Nord eG unverzüglich mitzuteilen.
Das Versäumnis der fristgerechten Anzeige etwaiger Unstimmigkeiten bzw. Fehler kann nachteilige Folgen für das Mitglied mit sich bringen. Exemplarisch wird in diesem Zusammenhang auf § 556 Abs. 3 S. 5 BGB sowie Ziffer IV. Nr. 5 der Sparordnung der GEWOBA Nord eG verwiesen. Gesetzliche Regelungen bzgl. etwaiger Genehmigungsfiktionen bzw. Ausschlussfristen gelten ungeachtet der vorliegenden Sonderbedingungen fort.
§ 6 Laufzeit, Kündigung und Sperrung
(1) Nach Zustimmung zu den Sonderbedingungen zur Nutzung der elektronischen Kommunikation läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Seiten jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist und ohne Angabe von Gründen gekündigt werden.
Die Kündigung dieser Sonderbedingungen hat zur Folge, dass die Kommunikation zwischen der GEWOBA Nord eG und dem Mitglied ab dem Zugang der Kündigung auf dem Postweg erfolgt.
(2) Entsprechend den allgemeinen Nutzungsbedingungen des Mitgliederportals ist die GEWOBA Nord eG bei Vorliegen eines wichtigen Grundes berechtigt, den Zugang für ein Mitglied vorübergehend oder dauerhaft fristlos zu sperren. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn das Mitglied oder ein unbefugter Dritter das Mitgliederportal missbräuchlich nutzen oder wenn das Mitglied nachhaltig gegen Vorschriften der vorliegenden Nutzungsbedingungen, Vertragsbedingungen, Satzung und/ oder Sonderbedingungen verstößt. In diesem Fall ist die GEWOBA Nord eG berechtigt, die Kommunikation auf papierhafte Postzustellung umzustellen.
(3) Eine missbräuchliche Nutzung im Sinne des vorstehenden Absatzes liegt insbesondere vor, wenn Informationen mit rechts- oder sittenwidrigen Inhalten übermittelt oder ins Internet eingestellt werden und/oder auf solche Informationen hingewiesen wird; dazu zählen vor allem Informationen, die im Sinne der §§ 130, 130a und 131 StGB der Volksverhetzung dienen, zu Straftaten anleiten oder Gewalt verherrlichen oder verharmlosen, sexuell anstößig sind, im Sinne des § 184 StGB pornografisch sind, geeignet sind, Kinder oder Jugendliche sittlich schwer zu gefährden oder in ihrem Wohl zu beeinträchtigen oder das Ansehen Dritter schädigen können. Darüber hinaus sind die Urheber- und Marken-, Patent-, Namens- und Kennzeichen-rechte sowie sonstigen gewerblichen Schutzrechte und Persönlichkeitsrechte Dritter zu beachten. Eine missbräuchliche Nutzung liegt auch vor, soweit die Zugangsdaten in schädigender Absicht an Dritte weitergegeben werden.
§ 7 Haftungsbeschränkungen
(1) Die Haftung der GEWOBA Nord eG für die Richtigkeit der im Rahmen der Sonderbedingungen für die Nutzung der elektronischen Kommunikation im Mitgliederportal abrufbaren Unterlagen richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen bzw. den allgemeinen Nutzungsbedingungen des Mitgliederportals sowie den sonstigen Bestimmungen, die für die jeweiligen Geschäftsbeziehungen zwischen dem Mitglied und der GEWOBA Nord eG gelten.
Auf etwaige Ausschlussfristen bzgl. Einwendungen wegen Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit i. S. d. § 5 Abs. 3 dieser Sonderbedingungen wird ausdrücklich verwiesen.
§ 8 Unveränderbarkeit der Daten, Haftung
Die GEWOBA Nord eG garantiert die Unveränderbarkeit der in ihrem Mitgliederportal zur Verfügung gestellten Daten, sofern diese Daten innerhalb des Mitgliederportals gespeichert und aufgebwahrt werden. Werden Unterlagen außerhalb des Mitgliederportals gespeichert, aufbewahrt oder auch in veränderter Form in Umlauf gegeben, so wird hierfür von Seiten der GEWOBA Nord eG keine Haftung übernommen.
Die Bereitstellung der Dokumente im Mitgliederportal erfolgt derzeit im „Portable Document Format“ (PDF). Über wesentliche Änderungen des Dateiformats informiert die GEWOBA Nord eG ihre Mitglieder rechtzeitig. Die GEWOBA Nord eG übernimmt keine Gewähr dafür, dass die von ihr bereitgestellten Informationen, insbesondere die elektronischen Kontoauszüge und Rechnungsabschlüsse von Dritten (z.B. Finanzbehörden) anerkannt werden.
§ 9 Aufbewahrungsfristen / Datenschutz
(1) Alle im Mitgliederportal hinterlegten und/oder entstehenden personenbezogenen Daten werden im Rahmen der jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften für den Schutz personenbezogener Daten nur erhoben, verarbeitet, genutzt und gespeichert, soweit dies zur Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung oder Änderung eines sich anbahnenden oder eines bestehenden Vertrages zwischen dem Mitglied und der GEWOBA Nord eG erforderlich ist.
(2) Unabhängig davon werden sämtliche im Rahmen der Sonderbedingungen zur Nutzung der elektronischen Kommunikation bereitgestellten Dokumente nach den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gelöscht. Die Löschung nach Zeitablauf erfolgt unabhängig davon, ob die Dokumente von Seiten des Mitglieds anderweitig gesichert wurden.
(3) Bei Vorliegen einer gesonderten Einwilligung des Kunden können personenbezogene Daten des Mitglieds darüber hinaus auch genutzt werden, um ihn über Neuigkeiten, Wohnungsangebote und andere Aktionen der GEWOBA Nord eG zu informieren.
(4) Das Mitglied wird bei der Registrierung bzw. bei Eingehung einer Geschäftsbeziehung mit der GEWOBA Nord eG über Art, Umfang und Zweck der Erhebung, Verarbeitung, Nutzung und Übermittlung personenbezogener Daten in einer gesonderten Datenschutzerklärung unterrichtet.
§ 10 Entgelte
Die Nutzung der elektronischen Kommunikation i. S. dieser Sonderbedingungen ist für das Mitglied grds. kostenfrei. Kündigt das Mitglied die Sonderbedingungen, kann die GEWOBA Nord eG für den postalischen Versand der Unterlagen einen Portoersatz nach den allgemeinen Nutzungsbedingungen berechnen.
Sollte der Nachdruck etwaiger Sparkontoauszüge erforderlich werden, zum Beispiel weil die Sparkontoauszüge nicht innerhalb einer Frist von 30 Tagen nach Bereitstellung im Mitgliederportal vom Mitglied zur Kenntnis genommen wurden, so behält sich die GEWOBA Nord eG vor, dem Mitglied ebenfalls Portoersatz für den postalischen Versand der Unterlagen zu berechnen.
§ 11 Änderung dieser Nutzungsbedingungen
(1) Neben diesen besonderen Nutzungsbedingungen für die Nutzung der elektronischen Kommunikation gelten die allgemeinen Nutzungsbedingungen des Mitgliederportals der GEWOBA Nord eG sowie die jeweils gültigen Vertrags- und Geschäftsbedingungen anderer Rechtsgeschäfte mit der GEWOBA Nord eG uneingeschränkt weiter. Dies gilt auch für die Sparordnung der GEWOBA Nord eG.
Die Bestimmungen des Mietvertrages zwischen dem Mitglied und der GEWOBA Nord eG sowie anderer Verträge zwischen den Vertragsparteien bleiben von den vorliegenden besonderen Nutzungsbedingungen unberührt.
(2) Die GEWOBA Nord eG ist berechtigt, diese besonderen Nutzungsbedingungen anzupassen, soweit die Anpassung für das Mitglied zumutbar ist. Das Mitglied wird über eine Anpassung im Zusammenhang mit den Sonderbedingungen für die Nutzung der elektronischen Kommunikation spätestens 2 Monate vor Wirksamwerden der Änderung in Textform informiert. Änderungen der besonderen Nutzungsbedingungen gelten als genehmigt, wenn das Mitglied nicht in Textform Widerspruch erhebt. Darauf ist das Mitglied gesondert hinzuweisen. Der Widerspruch des Mitglieds muss der GEWOBA Nord eG vor dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen in Textform zugegangen sein.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Zwingende verbraucherrechtliche Bestimmungen des Staates, in dem das Mitglied seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt. Die für den Vertragsabschluss zur Verfügung stehende Sprache ist ausschließlich Deutsch.
(2) Soweit das Mitglied bei Abschluss des Vertrages seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hatte und entweder zum Zeitpunkt der Klageerhebung verlegt haben oder Ihr Aufenthaltsort zu diesem Zeitpunkt unbekannt ist, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten der Sitz der GEWOBA Nord eG.
(3) Sofern eine Bestimmung dieser besonderen Nutzungsbedingungen unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.
Stand: Mai 2021
§ 1 Vertragsgegenstand
(1) Diese Bedingungen regeln den Zugriff und die Nutzung sowohl der auf der Internetpräsenz der GEWOBA Nord eG als auch der dazugehörigen mobilen Applikation („App“) angebotenen Informationen und Materialien.
Die GEWOBA Nord eG stellt ihren Mitgliedern im Internet unter www.gewoba-nord.de ein Online-Mitgliederportal bzw. eine entsprechende mobile Anwendung über die sog. App-Stores (beides im Folgenden „Mitgliederportal“) kostenfrei zur Verfügung.
Hierüber können, sofern nicht abweichendes vereinbart wird, Mitglieder Vertragsangelegenheiten online abwickeln, Informationen rund um ihr Vertragsverhältnis abrufen und mit der GEWOBA Nord eG in Kontakt treten. Abweichende Vereinbarungen können insbesondere aufgrund der Sonderbedingungen für die Nutzung der elektronischen Kommunikation getroffen werden.
Die Funktionalität des Mitgliederportals kann sich jederzeit durch Weiterentwicklung oder Bedarfsanpassung verändern.
(2) Anbieter des Mitgliederportals ist:
GEWOBA Nord eG
Moltkestr. 32
24837 Schleswig
vertreten durch die Vorstände: Steffan Liebscher und Dietmar Jonscher
(3) Das Mitglied erklärt mit seiner Registrierung, dass er das Mitgliederportal nutzen möchte und diese Nutzungsbedingungen des Mitgliederportals und die gesonderte Datenschutzerklärung anerkennt. Diese Bedingungen regeln ausschließlich das Verhältnis zwischen der GEWOBA Nord eG und dem Mitglied in Bezug auf das Mitgliederportal. Ein Vertrag zwischen dem Mitglied und dem technischen Dienstleister (Aareon AG), der das Portal zur Verfügung stellt, kommt nicht zustande.
(4) Das Mitgliederportal ist, sofern nichts Abweichendes vereinbart wird, ein freibleibendes Angebot der GEWOBA Nord eG. Der GEWOBA Nord eG bleibt es vorbehalten, den Betrieb des Mitgliederportals jederzeit ohne Angabe von Gründen ganz oder teilweise, vorübergehend oder endgültig einzustellen.
§ 2 Registrierung und Pflichten des Kunden
(1) Die Nutzung des Mitgliederportals bedarf einer vorherigen Registrierung des Mitglieds, die online über das Mitgliederportal vorgenommen werden kann. Das Mitglied kann sich unter Angabe seiner persönlichen Zugangsnummer, einer gültigen E-Mail-Adresse als Benutzername und eines selbst generierten Passworts online registrieren. Die persönliche Zugangsnummer wird dem Mitglied von der GEWOBA Nord eG auf Anfrage und nach Prüfung der Unterlagen zur Verfügung gestellt. Etwaige Eingabefehler während der Registrierung kann der Kunde bei der abschließenden Bestätigung erkennen und mit Hilfe der Lösch- und Änderungsfunktion vor Absendung des Registrierungsantrages korrigieren.
(2) Nach der Eingabe der persönlichen Daten des Mitglieds in das entsprechende Anmeldeformular erhält das Mitglied eine E-Mail mit einem Aktivierungslink an die angegebene E-Mail-Adresse. Nach Betätigung des Aktivierungslinks ist das Mitglied für das Portal registriert und kann sich mit seinem Benutzernamen und Passwort auf dem Mitgliederportal anmelden. Damit ist auch der Vertrag über die Nutzung des Mitgliederportals zustande gekommen.
(3) Das Mitglied ist verpflichtet, seinen Benutzernamen und das Passwort vor dem Zugriff durch unberechtigte Dritte geschützt aufzubewahren und diese Angaben nicht an Dritte weiterzugeben. Insbesondere hat das Mitglied die GEWOBA Nord eG unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzten, wenn es vermutet, dass unberechtigte Dritte von seinem Passwort Kenntnis erlangt haben.
(4) Das Mitglied kann sein Passwort jederzeit ändern und ist verpflichtet, von dieser Möglichkeit in regelmäßigen Abständen (mindestens alle 3 Monate) Gebrauch zu machen. Das Mitglied hat sein Passwort unverzüglich zu ändern, wenn er den Verdacht hat, dass eine unbefugte Person in den Besitz von Benutzernamen und Passwort gekommen ist. Durch die Änderung des Passwortes wird das bisherige Passwort ungültig. Aus Sicherheitsgründen muss das Passwort die folgenden Anforderungen erfüllen:
Das Passwort muss eine Länge von mindestens 8 Stellen haben, muss aus Groß- und Kleinbuchstaben, sowie Zahlen und mindestens einem Sonderzeichen bestehen.
(5) Das Mitglied ist verpflichtet, Änderungen über seine persönlichen Angaben (Telefonnummer, E-Mail-Adresse) unverzüglich im Mitgliederportal zu aktualisieren.
(6) Die Allgemeinen Nutzungsbedingungen, die Sonderbedingungen zur Nutzung der elektronischen Kommunikation, die gesonderte Datenschutzerklärung, Vertragsbedingungen etc. können jederzeit über das Mitgliederportal angefordert und dort auch zur Verfügung gestellt werden.
§ 3 Verfügbarkeit des Mitgliederportals und Willenserklärungen
(1) Aus technischen Gründen kann es vorkommen, dass das Mitgliederportal zeitlich und/oder inhaltlich nur eingeschränkt oder gar nicht genutzt werden kann. Dies gilt insbesondere bei Wartungsarbeiten oder wenn Störungen (auch außerhalb des Einflusses der GEWOBA Nord eG) vorliegen.
(2) Eine jederzeitige Verfügbarkeit des für das Mitglied kostenfreien Mitgliederportals und/oder der darin hinterlegten Informationen kann nicht gewährleistet werden. Eine diesbezügliche Haftung der GEWOBA Nord eG wird hiermit ausdrücklich ausgeschlossen. Das Mitglied ist gehalten, wichtige Informationen, die es im Rahmen des Mitgliederportals hinterlegt oder gespeichert hat, auch anderweitig zu sichern, da die ständige Abrufbarkeit dieser Informationen über das Mitgliederportal nicht gewährleistet werden kann. Das Gleiche gilt auch für etwaige Unterlagen, die von Seiten der GEWOBA Nord eG über das Mitgliederportal dem jeweiligen Mitglied zur Verfügung gestellt werden.
(3) Das Mitglied wird darauf hingewiesen, dass die an bestimmte Erklärungen gestellte Schriftformerfordernisse einzuhalten sind, so dass nicht alle Informationen oder Erklärungen über das Mitgliederportal erfolgen können, z.B. Kündigung eines Vertrags.
§ 4 Laufzeit, Kündigung und Sperrung
(1) Nach Registrierung im Mitgliederportal läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Seiten jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist und Angabe von Gründen gekündigt werden.
(2) Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ist die GEWOBA Nord eG berechtigt, den Zugang für ein Mitglied vorübergehend oder dauerhaft fristlos zu sperren. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn das Mitglied oder ein unbefugter Dritter das Mitgliederportal missbräuchlich nutzen oder wenn das Mitglied nachhaltig gegen Vorschriften der vorliegenden Nutzungsbedingungen, Vertragsbedingungen, Satzung und/ oder Sonderbedingungen verstößt.
(3) Eine missbräuchliche Nutzung im Sinne des vorstehenden Absatzes liegt insbesondere vor, wenn Informationen mit rechts- oder sittenwidrigen Inhalten übermittelt oder ins Internet eingestellt werden und/oder auf solche Informationen hingewiesen wird; dazu zählen vor allem Informationen, die im Sinne der §§ 130, 130a und 131 StGB der Volksverhetzung dienen, zu Straftaten anleiten oder Gewalt verherrlichen oder verharmlosen, sexuell anstößig sind, im Sinne des § 184 StGB pornografisch sind, geeignet sind, Kinder oder Jugendliche sittlich schwer zu gefährden oder in ihrem Wohl zu beeinträchtigen oder das Ansehen Dritter schädigen können. Darüber hinaus sind die Urheber- und Marken-, Patent-, Namens- und Kennzeichen-rechte sowie sonstigen gewerblichen Schutzrechte und Persönlichkeitsrechte Dritter zu beachten. Eine missbräuchliche Nutzung liegt auch vor, soweit die Zugangsdaten in schädigender Absicht an Dritte weitergegeben werden.
§ 5 Freistellungsanspruch
Der Nutzer stellt die GEWOBA Nord eG für den Fall der Inanspruchnahme wegen vermeintlicher oder tatsächlicher Rechtsverletzung und/oder Verletzung von Rechten Dritter durch von dem Nutzer im Zusammenhang mit der Nutzung des Portals vorgenommenen Handlungen von sämtlichen sich daraus ergebenen Ansprüchen Dritter frei. Darüber hinaus verpflichtet sich der Nutzer, alle Kosten zu ersetzen, die dem Betreiber durch die Inanspruchnahme durch Dritte entstehen. Zu den erstattungsfähigen Kosten zählen auch die Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung.
§ 6 Haftungsbeschränkung
(1) Die im Mitgliederportal abrufbaren allgemeinen Informationen sind für das Mitglied, sofern nichts Abweichendes vereinbart wird, lediglich rein informatorisch. Für die Richtigkeit der allgemeinen Informationen übernimmt die GEWOBA Nord eG insoweit keine Haftung.
(2) Die GEWOBA Nord eG haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, sofern diese auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit oder die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten der GEWOBA Nord eG zurückzuführen sind. Im Falle einfacher Fahrlässigkeit haftet die GEWOBA Nord eG jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Die GEWOBA Nord eG haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenfalls unberührt.
(3) Die GEWOBA Nord eG gewährleistet nicht die unterbrechungsfreie und jederzeitige Verfügbarkeit der Website sowie die Freiheit von schädlichen Dateien (Viren, Trojaner etc.).
(4) Eine Haftung der GEWOBA Nord eG für Schäden, die durch den Missbrauch des Passwortes und durch fehlerhafte Eingabe im Mitgliederportal verursacht werden, ist ausgeschlossen. Das Mitglied hat alle von ihm eingegebenen Daten auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen und trägt daher die Verantwortung für die von ihm eingegebenen Daten.
§ 7 Datenschutz
(1) Alle im Mitgliederportal hinterlegten und/oder entstehenden personenbezogenen Daten werden im Rahmen der jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften für den Schutz personenbezogener Daten nur erhoben, verarbeitet und genutzt, soweit dies zur Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung oder Änderung eines sich anbahnenden oder eines bestehenden Vertrages zwischen dem Mitglied und der GEWOBA Nord eG erforderlich ist.
(2) Bei Vorliegen einer gesonderten Einwilligung des Kunden können personenbezogene Daten des Mitglieds darüber hinaus auch genutzt werden, um ihn über Neuigkeiten, Wohnungsangebote und andere Aktionen der GEWOBA Nord eG zu informieren.
(3) Das Mitglied wird bei der Registrierung bzw. bei Eingehung einer Geschäftsbeziehung über Art, Umfang und Zweck der Erhebung, Verarbeitung, Nutzung und Übermittlung personenbezogener Daten in einer gesonderten Datenschutzerklärung unterrichtet.
§ 8 Änderung dieser Nutzungsbedingungen
(1) Neben diesen Nutzungsbedingungen des Mitgliederportals der GEWOBA Nord eG gelten die jeweils gültigen Vertrags- und Geschäftsbedingungen anderer Rechtsgeschäfte uneingeschränkt weiter. Die Bestimmungen des Mietvertrages zwischen dem Mitglied und der GEWOBA Nord eG sowie anderer Verträge zwischen den Vertragsparteien bleiben von den vorliegenden Nutzungsbedingungen unberührt.
(2) Die GEWOBA Nord eG ist berechtigt, diese Nutzungsbedingungen anzupassen, soweit die Anpassung für das Mitglied zumutbar ist. Das Mitglied wird über eine Anpassung im Zusammenhang mit der Anmeldung zum Mitgliederportal spätestens 2 Monate vor Wirksamwerden der Änderung in Textform informiert. Änderungen der Nutzungsbedingungen gelten als genehmigt, wenn das Mitglied nicht in Textform Widerspruch erhebt. Darauf ist das Mitglied gesondert hinzuweisen. Der Widerspruch des Mitglieds muss der GEWOBA Nord eG vor dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen in Textform zugegangen sein.
§ 9 Marken und Logos
Die im online Portal verwendeten Marken und Logos sind geschützt. Es ist nicht gestattet, diese Marken oder Logos ohne vorherige Zustimmung der Nord eG zu nutzen.
§ 10 Cookies
Auf einigen unserer Seiten verwenden wir Cookies, um die Nutzung unseres Portals zu erleichtern. Dabei handelt es sich um kleine Textdateien, die nur für die Dauer Ihres Logins unseres Portals auf Ihrer Festplatte hinterlegt und abhängig von der Einstellung Ihres Browserprogramms beim Beenden des Browsers wieder gelöscht werden. Viele Cookies enthalten eine sogenannte Cookie-ID. Eine Cookie-ID ist eine eindeutige Kennung des Cookies. Sie besteht aus einer Zeichenfolge, durch welche Internetseiten und Server dem konkreten Internetbrowser zugeordnet werden können, in dem das Cookie gespeichert wurde. Dies ermöglicht es den besuchten Internetseiten und Servern, den individuellen Browser der betroffenen Person von anderen Internetbrowsern, die andere Cookies enthalten zu unterscheiden. Ein bestimmter Internetbrowser kann über die eindeutige Cookie-ID wiedererkannt und identifiziert werden. Die meisten Browser sind so eingestellt, dass sie Cookies automatisch akzeptieren. Das Speichern von Cookies kann jedoch deaktiviert oder der Browser so eingestellt werden, dass er auf die Sendung von Cookies hinweist. Dann könnte es jedoch passieren, dass bestimmte Features auf der Seite nicht mehr oder nur noch eingeschränkt funktionieren. Weitere Informationen zum Datenschutz finden sich in der diesen Nutzungsbedingungen beigefügten Datenschutzhinweisen.
§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Zwingende verbraucherrechtliche Bestimmungen des Staates, in dem das Mitglied seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt. Die für den Vertragsabschluss zur Verfügung stehende Sprache ist ausschließlich Deutsch.
(2) Soweit das Mitglied bei Abschluss des Vertrages seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hatte und entweder zum Zeitpunkt der Klageerhebung verlegt haben oder Ihr Aufenthaltsort zu diesem Zeitpunkt unbekannt ist, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten der Sitz der GEWOBA Nord eG.
(3) Sofern eine Bestimmung dieser Allgemeinen Nutzungsbedingungen unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.
Stand: Mai 2021
Sonderbedingungen für die Nutzung der elektronischen Kommunikation
§ 1 Vertragsgegenstand
(1) Die GEWOBA Nord eG bietet ihren Mitgliedern und Nutzern des Mitgliederportals unter www.gewoba-nord.de bzw. der entsprechenden mobilen Anwendung an, sämtliche Kommunikation von Seiten der GEWOBA Nord eG an das Mitglied über das Mitgliederportal im Internet in digitaler Form zu führen.
Die GEWOBA Nord eG stellt ihren Mitgliedern im Rahmen der Sonderbedingungen für die Nutzung der elektronischen Kommunikation neben den grundlegenden Funktionen des Mitgliederportals im Sinne der allgemeinen Nutzungsbedingungen des Mitgliederportals unter anderem auch
- Verträge
- Betriebs- und Heizkostenabrechnungen
- Steuerbescheinigungen und
- Kontoauszüge (i. S. d. Sparordnung der GEWOBA Nord eG)
in digitaler Form zur Verfügung. Die vorstehende Auswahl der bereitzustellenden Informationen und Dokumente ist nicht abschließend und kann jederzeit erweitert oder verringert werden. Die GEWOBA Nord eG informiert die Mitglieder rechtzeitig über etwaige Änderungen.
Die über das Mitgliederportal digital bereitgestellten Dokumente und Unterlagen betreffen gemäß der vorliegenden Sonderbedingungen für die Nutzung der elektronischen Kommunikation sämtliche zwischen dem Mitglied und der GEWOBA Nord eG bestehenden Geschäftsbeziehungen.
(2) Anbieter des Mitgliederportals ist:
GEWOBA Nord eG
Moltkestr. 32
24837 Schleswig
vertreten durch die Vorstände: Steffan Liebscher und Dietmar Jonscher
Diese Sonderbedingungen regeln ausschließlich das Verhältnis zwischen der GEWOBA Nord eG und dem Mitglied in Bezug auf die Kommunikation über das Mitgliederportal. Durch die Zustimmung zur Nutzung der elektronischen Kommunikation kommt ein Vertrag zwischen dem Mitglied und dem technischen Dienstleister (Aareon AG), der das Portal zur Verfügung stellt, nicht zustande.
(3) Der GEWOBA Nord eG bleibt es vorbehalten, den Betrieb des Mitgliederportals jederzeit ohne Angabe von Gründen ganz oder teilweise, vorübergehend oder endgültig einzustellen.
§ 2 Registrierung und Pflichten des Mitglieds
(1) Für die Nutzung der elektronischen Kommunikation im Sinne dieser Sonderbedingungen ist die vorherige Registrierung des Mitglieds in dem Mitgliederportal entsprechend den Allgemeinen Nutzungsbedingungen zwingend erforderlich. Eine Nutzung der elektronischen Kommunikation ohne Registrierung im Mitgliederportal ist ausgeschlossen.
(2) Die Registrierung des Mitglieds in dem Mitgliederportal richtet sich nach den allgemeinen Nutzungsbedingungen.
(3) Erfolgt trotz der Zustimmung des Mitglieds zu den Sonderbedingungen zur Nutzung der elektronischen Kommunikation eine Registrierung des Mitglieds nicht innerhalb einer Frist von 6 Wochen nach Zugang der unterzeichneten Erklärung bei der GEWOBA Nord eG, so ist die GEWOBA Nord eG ungeachtet der Zustimmung zu diesen Sonderbedingungen berechtigt, auch weiterhin sämtliche Unterlagen und Informationen auf postalischem Weg an das Mitglied zu versenden.
(4) Die Allgemeinen Nutzungsbedingungen, die Sonderbedingungen zur Nutzung der elektronischen Kommunikation, die gesonderte Datenschutzerklärung, sonstige Vertragsbedingungen etc. können jederzeit über das Mitgliederportal angefordert und dort auch zur Verfügung gestellt werden.
§ 3 Verfügbarkeit des Mitgliederportals und Willenserklärungen
(1) Aus technischen Gründen kann es vorkommen, dass das Mitgliederportal zeitlich und/oder inhaltlich nur eingeschränkt oder gar nicht genutzt werden kann. Dies gilt insbesondere bei Wartungsarbeiten oder wenn Störungen (auch außerhalb des Einflusses der GEWOBA Nord eG) vorliegen.
(2) Eine jederzeitige Verfügbarkeit des für das Mitglied grds. kostenfreien Mitgliederportals und/oder der darin hinterlegten Informationen wird auch im Rahmen der Sonderbedingungen für die Nutzung der elektronischen Kommunikation nicht gewährleistet. Eine diesbezügliche Haftung der GEWOBA Nord eG wird hiermit ausdrücklich ausgeschlossen.
Das Mitglied ist gehalten, wichtige Informationen, die es im Rahmen des Mitgliederportals hinterlegt oder gespeichert hat, auch anderweitig zu sichern, da die ständige Abrufbarkeit dieser Informationen über das Mitgliederportal nicht gewährleistet werden kann. Das Gleiche gilt auch für etwaige Unterlagen, die von Seiten der GEWOBA Nord eG über das Mitgliederportal dem jeweiligen Mitglied zur Verfügung gestellt werden.
(3) Das Mitglied wird darauf hingewiesen, dass die an bestimmte Erklärungen gestellte Schriftformerfordernisse einzuhalten sind, so dass nicht alle Informationen oder Erklärungen über das Mitgliederportal erfolgen können, z.B. Kündigung eines Vertrags.
§ 4 Bereitstellung von Informationen / Verzicht auf papierhafte Postzustellung
(1) Mit seiner Zustimmung zu den Sonderbedingungen zur Nutzung der elektronischen Kommunikation über das Mitgliederportal verzichtet das Mitglied ausdrücklich auf den postalischen Versand der von Seiten der GEWOBA Nord eG bereitgestellten Unterlagen, einschließlich der in § 2 dieser Sonderbedingungen exemplarisch aufgezählten Unterlagen, wie Kontoauszüge und Steuerbescheinigungen i. S. d. Sparordnung. Dieser Verzicht auf den postalischen Versand erfasst sämtliche zwischen dem Mitglied und der GEWOBA Nord eG bestehenden Geschäftsbeziehungen. Sämtliche Unterlagen werden in diesem Fall, sofern nichts abweichendes vereinbart wurde, ausschließlich in digitaler Form über das Mitgliederportal zur Verfügung gestellt.
(2) Das Mitglied wird nach Zustimmung zu den Sonderbedingungen zur Nutzung der elektronischen Kommunikation über die Bereitstellung neuer Unterlagen im Mitgliederportal mit gesonderter E-Mail informiert. Die Info-E-Mail der GEWOBA Nord eG wird an die bei der Erstregistrierung zum Mitgliederportal der GEWOBA Nord eG hinterlegte E-Mail-Adresse des jeweiligen Mitglieds verschickt. Auf die Pflicht des Mitglieds, seine Daten gem. § 2 Abs. 5 der allgemeinen Nutzungsbedingungen des Mitgliederportals ggf. zu aktualisieren wird an dieser Stelle verwiesen.
(3) Ungeachtet der vorstehenden Regelungen ist die GEWOBA Nord eG auch weiterhin berechtigt, die hinterlegten Informationen bzw. Unterlagen postalisch oder auf einem anderen Weg zuzustellen, wenn dies gesetzliche Vorgabe erforderlich machen oder es aufgrund anderer Umstände zweckmäßig erscheint. Hierzu zählt beispielsweise eine vorübergehende Störung des Mitgliederportals.
(4) Sollte ein bereitgestelltes Dokument nicht innerhalb von 30 Tagen nach Bereitstellung und entsprechender Benachrichtigung des Mitglieds per E-Mail gem. § 4 Abs. 2 der vorliegenden Sonderbedingungen von dem Mitglied in dem Mitgliederportal zur Kenntnis genommen werden, so wird dieses Dokument ggf. kostenpflichtig, gemäß § 9 der vorliegenden Sonderbedingungen an das Mitglied auf postalischen Weg versandt. Auf die entsprechenden Mitwirkungspflichten i. S. d. § 5 der vorliegenden Sonderbedingungen wird verwiesen.
§ 5 Mitwirkungspflichten
(1) Abweichend von den allgemeinen Nutzungsbedingungen ist das Mitglied im Rahmen der Sonderbedingungen zur Nutzung der elektronischen Kommunikation verpflichtet, sich in regelmäßigen Abständen in dem Mitgliederportal einzuloggen und etwaige Unterlagen einzusehen bzw. abzurufen.
(2) Das Mitglied ist verpflichtet, im Mitgliederportal bereitgestellte Dokumente innerhalb von 30 Tagen nach Bereitstellung im Mitgliederportal zur Kenntnis zu nehmen. Nach Ablauf dieser Frist tritt die Regelung des § 4 Abs. 4 dieser Bedingungen in Kraft. Der tatsächlichen Kenntnisnahme steht die von dem Mitglied erfolgte Markierung eines Dokuments als „gelesen“ gleich.
(3) Neue Dokumente, die von der GEWOBA Nord eG in das Mitgliederportal eingestellt werden, sind von dem einzelnen Mitglied grds. unverzüglich auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu kontrollieren. Beanstandungen von Seiten des Mitglieds sind der GEWOBA Nord eG unverzüglich mitzuteilen.
Das Versäumnis der fristgerechten Anzeige etwaiger Unstimmigkeiten bzw. Fehler kann nachteilige Folgen für das Mitglied mit sich bringen. Exemplarisch wird in diesem Zusammenhang auf § 556 Abs. 3 S. 5 BGB sowie Ziffer IV. Nr. 5 der Sparordnung der GEWOBA Nord eG verwiesen. Gesetzliche Regelungen bzgl. etwaiger Genehmigungsfiktionen bzw. Ausschlussfristen gelten ungeachtet der vorliegenden Sonderbedingungen fort.
§ 6 Laufzeit, Kündigung und Sperrung
(1) Nach Zustimmung zu den Sonderbedingungen zur Nutzung der elektronischen Kommunikation läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Seiten jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist und ohne Angabe von Gründen gekündigt werden.
Die Kündigung dieser Sonderbedingungen hat zur Folge, dass die Kommunikation zwischen der GEWOBA Nord eG und dem Mitglied ab dem Zugang der Kündigung auf dem Postweg erfolgt.
(2) Entsprechend den allgemeinen Nutzungsbedingungen des Mitgliederportals ist die GEWOBA Nord eG bei Vorliegen eines wichtigen Grundes berechtigt, den Zugang für ein Mitglied vorübergehend oder dauerhaft fristlos zu sperren. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn das Mitglied oder ein unbefugter Dritter das Mitgliederportal missbräuchlich nutzen oder wenn das Mitglied nachhaltig gegen Vorschriften der vorliegenden Nutzungsbedingungen, Vertragsbedingungen, Satzung und/ oder Sonderbedingungen verstößt. In diesem Fall ist die GEWOBA Nord eG berechtigt, die Kommunikation auf papierhafte Postzustellung umzustellen.
(3) Eine missbräuchliche Nutzung im Sinne des vorstehenden Absatzes liegt insbesondere vor, wenn Informationen mit rechts- oder sittenwidrigen Inhalten übermittelt oder ins Internet eingestellt werden und/oder auf solche Informationen hingewiesen wird; dazu zählen vor allem Informationen, die im Sinne der §§ 130, 130a und 131 StGB der Volksverhetzung dienen, zu Straftaten anleiten oder Gewalt verherrlichen oder verharmlosen, sexuell anstößig sind, im Sinne des § 184 StGB pornografisch sind, geeignet sind, Kinder oder Jugendliche sittlich schwer zu gefährden oder in ihrem Wohl zu beeinträchtigen oder das Ansehen Dritter schädigen können. Darüber hinaus sind die Urheber- und Marken-, Patent-, Namens- und Kennzeichen-rechte sowie sonstigen gewerblichen Schutzrechte und Persönlichkeitsrechte Dritter zu beachten. Eine missbräuchliche Nutzung liegt auch vor, soweit die Zugangsdaten in schädigender Absicht an Dritte weitergegeben werden.
§ 7 Haftungsbeschränkungen
(1) Die Haftung der GEWOBA Nord eG für die Richtigkeit der im Rahmen der Sonderbedingungen für die Nutzung der elektronischen Kommunikation im Mitgliederportal abrufbaren Unterlagen richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen bzw. den allgemeinen Nutzungsbedingungen des Mitgliederportals sowie den sonstigen Bestimmungen, die für die jeweiligen Geschäftsbeziehungen zwischen dem Mitglied und der GEWOBA Nord eG gelten.
Auf etwaige Ausschlussfristen bzgl. Einwendungen wegen Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit i. S. d. § 5 Abs. 3 dieser Sonderbedingungen wird ausdrücklich verwiesen.
§ 8 Unveränderbarkeit der Daten, Haftung
Die GEWOBA Nord eG garantiert die Unveränderbarkeit der in ihrem Mitgliederportal zur Verfügung gestellten Daten, sofern diese Daten innerhalb des Mitgliederportals gespeichert und aufgebwahrt werden. Werden Unterlagen außerhalb des Mitgliederportals gespeichert, aufbewahrt oder auch in veränderter Form in Umlauf gegeben, so wird hierfür von Seiten der GEWOBA Nord eG keine Haftung übernommen.
Die Bereitstellung der Dokumente im Mitgliederportal erfolgt derzeit im „Portable Document Format“ (PDF). Über wesentliche Änderungen des Dateiformats informiert die GEWOBA Nord eG ihre Mitglieder rechtzeitig. Die GEWOBA Nord eG übernimmt keine Gewähr dafür, dass die von ihr bereitgestellten Informationen, insbesondere die elektronischen Kontoauszüge und Rechnungsabschlüsse von Dritten (z.B. Finanzbehörden) anerkannt werden.
§ 9 Aufbewahrungsfristen / Datenschutz
(1) Alle im Mitgliederportal hinterlegten und/oder entstehenden personenbezogenen Daten werden im Rahmen der jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften für den Schutz personenbezogener Daten nur erhoben, verarbeitet, genutzt und gespeichert, soweit dies zur Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung oder Änderung eines sich anbahnenden oder eines bestehenden Vertrages zwischen dem Mitglied und der GEWOBA Nord eG erforderlich ist.
(2) Unabhängig davon werden sämtliche im Rahmen der Sonderbedingungen zur Nutzung der elektronischen Kommunikation bereitgestellten Dokumente nach den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gelöscht. Die Löschung nach Zeitablauf erfolgt unabhängig davon, ob die Dokumente von Seiten des Mitglieds anderweitig gesichert wurden.
(3) Bei Vorliegen einer gesonderten Einwilligung des Kunden können personenbezogene Daten des Mitglieds darüber hinaus auch genutzt werden, um ihn über Neuigkeiten, Wohnungsangebote und andere Aktionen der GEWOBA Nord eG zu informieren.
(4) Das Mitglied wird bei der Registrierung bzw. bei Eingehung einer Geschäftsbeziehung mit der GEWOBA Nord eG über Art, Umfang und Zweck der Erhebung, Verarbeitung, Nutzung und Übermittlung personenbezogener Daten in einer gesonderten Datenschutzerklärung unterrichtet.
§ 10 Entgelte
Die Nutzung der elektronischen Kommunikation i. S. dieser Sonderbedingungen ist für das Mitglied grds. kostenfrei. Kündigt das Mitglied die Sonderbedingungen, kann die GEWOBA Nord eG für den postalischen Versand der Unterlagen einen Portoersatz nach den allgemeinen Nutzungsbedingungen berechnen.
Sollte der Nachdruck etwaiger Sparkontoauszüge erforderlich werden, zum Beispiel weil die Sparkontoauszüge nicht innerhalb einer Frist von 30 Tagen nach Bereitstellung im Mitgliederportal vom Mitglied zur Kenntnis genommen wurden, so behält sich die GEWOBA Nord eG vor, dem Mitglied ebenfalls Portoersatz für den postalischen Versand der Unterlagen zu berechnen.
§ 11 Änderung dieser Nutzungsbedingungen
(1) Neben diesen besonderen Nutzungsbedingungen für die Nutzung der elektronischen Kommunikation gelten die allgemeinen Nutzungsbedingungen des Mitgliederportals der GEWOBA Nord eG sowie die jeweils gültigen Vertrags- und Geschäftsbedingungen anderer Rechtsgeschäfte mit der GEWOBA Nord eG uneingeschränkt weiter. Dies gilt auch für die Sparordnung der GEWOBA Nord eG.
Die Bestimmungen des Mietvertrages zwischen dem Mitglied und der GEWOBA Nord eG sowie anderer Verträge zwischen den Vertragsparteien bleiben von den vorliegenden besonderen Nutzungsbedingungen unberührt.
(2) Die GEWOBA Nord eG ist berechtigt, diese besonderen Nutzungsbedingungen anzupassen, soweit die Anpassung für das Mitglied zumutbar ist. Das Mitglied wird über eine Anpassung im Zusammenhang mit den Sonderbedingungen für die Nutzung der elektronischen Kommunikation spätestens 2 Monate vor Wirksamwerden der Änderung in Textform informiert. Änderungen der besonderen Nutzungsbedingungen gelten als genehmigt, wenn das Mitglied nicht in Textform Widerspruch erhebt. Darauf ist das Mitglied gesondert hinzuweisen. Der Widerspruch des Mitglieds muss der GEWOBA Nord eG vor dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen in Textform zugegangen sein.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Zwingende verbraucherrechtliche Bestimmungen des Staates, in dem das Mitglied seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt. Die für den Vertragsabschluss zur Verfügung stehende Sprache ist ausschließlich Deutsch.
(2) Soweit das Mitglied bei Abschluss des Vertrages seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hatte und entweder zum Zeitpunkt der Klageerhebung verlegt haben oder Ihr Aufenthaltsort zu diesem Zeitpunkt unbekannt ist, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten der Sitz der GEWOBA Nord eG.
(3) Sofern eine Bestimmung dieser besonderen Nutzungsbedingungen unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.
Stand: Mai 2021